Musterbrief für den Landtag wegen Zooschließung
Hier stellen wir euch einen Musterbrief zur Verfügung, den ihr so, oder abgewandelt an euren Landtagsabgeordneten senden könnt. Ihr könnt ihn einfach kopieren oder über das Icon als Word Datei Herunterladen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich Sie die Schließung der zoologischen Einrichtungen während des aktuellen Teil-Lockdowns erneut zu überdenken.
Meine Begründung für diesen Antrag ist die Folgende.
Unter den entsprechenden Hygieneregeln ist das Ansteckungsrisiko in den weitläufigen Außenanlagen eines zoologischen Gartens deutlich geringer als das im öffentlichen Nahverkehr oder in Supermärkten. Die Hygienevorschriften für Verkaufsflächen fordern ein Minimum von 25 qm pro Kunde, zusätzlich zur Benutzung von Mund-Nasenschutz und der Abstandsregelung. In der Praxis ist die Abstandsregel in Einkaufszentren kaum einzuhalten, da nur wenige Märkte eine „Einbahnstraßenregelung“ haben und die Kunden, die sich vor den Regalen begegnen, sich deutlich näherkommen als die erlaubten 1,5 m. Da hilft auch kein Einkaufswagen.
In vielen Zoos und Tierparks gibt es diese Einbahnstraßenregelung jedoch. Dadurch können Abstände leicht eingehalten werden. Ansammlungen auf Gehwegen können vermieden werden, wenn Gebäude geschlossen bleiben und keine Veranstaltungen in Innenräumen stattfinden.
Neben der geringen bis nicht vorhandenen Ansteckungsgefahr im Außenbereich ist es nicht nachvollziehbar, dass durch die Schließung der zoologischen Einrichtungen ein für viele Menschen wichtiger Ausgleich für das Leben innerhalb der Wohnung verloren geht. Es ist wichtig, in der Freizeit im Freien etwas unternehmen zu können, sich zu bewegen und oder etwas anderes zu sehen, um auf andere Gedanken zu kommen. Für die körperliche und geistige Gesundheit ist dies wesentlich. Viele andere Möglichkeiten dazu gibt es zurzeit nicht, da ja auch Kinos, Theater und Gaststätten geschlossen sind. Nicht jeder kann im Wald joggen. Aber jeder kann im Zoo wohltuende Ablenkung und Lebensfreude finden. Es reicht nicht, nur die Ansteckung zu vermeiden, wenn dabei die Psyche leidet.
Wir brauchen die Zoos und Tierparks und nehmen gern die Einschränkungen in Kauf, tragen Mund-und-Nasenschutz, achten auf Abstand. Es ist für uns jedoch nicht nachzuvollziehen, dass sich Menschen in die U-Bahn quetschen dürfen, aber nicht im Freien einzeln oder in Familienverbänden durch den Zoo spazieren gehen dürfen.
Etwaige Bedenken, dass Zoobesucher gelegentlich die Abstandsregeln missachten, würden entsprechend auch für Supermarkt, in der Bahn und in der Fußgängerzone gelten. Der Supermarkt ist lebensnotwendig, genauso wie das psychische Gleichgewicht der Menschen. Man kann sie nicht jeder Freude berauben, vor allem nicht, wenn das Risiko einer Ansteckung offensichtlich sehr gering ist.
Es sind mir leider keine Untersuchungen bekannt, die einen Vergleich von psychischen Schäden, Depressionen und Selbstmorden sowie eventueller häuslicher Gewalt durch Schließungen von öffentlichen Einrichtungen wie z.B. zoologischen Anlagen mit dem Risiko durch Aufenthalt im Freien an Corona zu erkranken vorgenommen haben. Im Rahmen Ihre Fürsorgepflicht für die Bevölkerung unseres Bundeslands kommt der Aspekt der seelischen Gesundheit deutlich zu kurz.
Daher beantrage ich als Zoofreund, dass alle zoologischen Einrichtungen wieder geöffnet werden. Ihre Kollegen in sechs anderen Bundesländern in Deutschland ermöglichen jedenfalls fürsorglich ihren Bürgern den Zugang zu Zoos und Tierparks.